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   BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03   

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https://dejure.org/2004,29492
BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03 (https://dejure.org/2004,29492)
BPatG, Entscheidung vom 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03 (https://dejure.org/2004,29492)
BPatG, Entscheidung vom 27. April 2004 - 33 W (pat) 221/03 (https://dejure.org/2004,29492)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK; WRP 2001, 1082 - marktfrisch).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Dabei ist davon auszugehen, daß ein Eintragungshindernis auch dann besteht, wenn eine Benutzung als Sachangabe bisher noch nicht erfolgt ist, eine solche jedoch nach den Umständen erfolgen wird (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Zu den nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die für den Verkehr wichtige und die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (vgl BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK; WRP 2001, 1082 - marktfrisch).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings gegebenenfalls bei zukünftigen Kollisionsverfahren, dass der Schutzbereich der Marke sich auf entsprechende Schienensysteme nicht ohne weiteres erstrecken wird (BGH GRUR 1977, 717 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzüger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang allerdings gegebenenfalls bei zukünftigen Kollisionsverfahren, dass der Schutzbereich der Marke sich auf entsprechende Schienensysteme nicht ohne weiteres erstrecken wird (BGH GRUR 1977, 717 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 27.04.2004 - 33 W (pat) 221/03
    Es kann dahinstehen, ob diese Grundsätze der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf das "Farbe Orange"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Mai 2003 (MarkenR 2003 S 227) künftig im vollem Umfang aufrecht erhalten werden können.
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